- Vaterschaftsanerkennung
- Va|ter|schafts|an|er|kennt|nis, das, Va|ter|schafts|an|er|ken|nung, die (Rechtsspr.): Anerkennung der Vaterschaft.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Vaterschaftsanerkennung — Die Anerkennung der Vaterschaft bei einem außerehelich geborenen Kind ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Hintergrund 1.2 Vaterschaftsanerkennung … Deutsch Wikipedia
Anerkennung der Vaterschaft — Die Anerkennung der Vaterschaft bei einem außerehelich geborenen Kind ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung. Die gesetzliche Grundlage der Vaterschaftsanerkennung bilden in Deutschland §§ 1594… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung der Vaterschaft — Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine Gestaltungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit deren Erhebung der Kläger begehrt, dass festgestellt werde, dass der Kläger nicht Vater des Kindes sei und das bisherige… … Deutsch Wikipedia
Feststellung der Vaterschaft — Bei der Vaterschaftsfeststellung handelt es sich um eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft, sie ist zu unterscheiden von der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Geschichtliche Entwicklung 1.2 … Deutsch Wikipedia
Kindesunterschiebung — Eine Personenstandsfälschung ist die Herbeiführung eines Irrtums durch Täuschung über die familienrechtlichen Verhältnisse eines Menschen zu anderen und/oder seinen Namen als Grundlage von Rechten und Rechtsverhältnissen. Schon das römische Recht … Deutsch Wikipedia
Vaterschaftsanfechtung — Die Vaterschaftsanfechtung bezeichnet die Anfechtung der Vermutung, dass der rechtliche Vater der biologische Vater ist. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Anfechtungsberechtigte 1.3 Anfe … Deutsch Wikipedia
Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia